Organisatorisches

Hausordnung der Ludwig-Uhland-Schule Heimsheim


Alle Beteiligten haben sich so rücksichtsvoll zu verhalten, dass Gefährdungen, Verletzungen, Beschädigungen und Belästigungen ausgeschlossen sind und ordnungsgemäßer Unterricht durchgeführt werden kann. Dies schließt auch ein, dass Gegenstände, die diese Störungen herbeiführen können, nicht mitgebracht werden dürfen. Elektronische Geräte sind von 7.30 Uhr bis 15.10 Uhr ausgeschaltet und nicht sichtbar. Ausnahmen werden durch Lehrkräfte genehmigt.

1.
Der Schulweg, für den Unfallversicherungsschutz besteht, ist die kürzeste öffentliche Verbindung zwischen Wohnung und Schulgebäude.

2.
Fahrzeuge sind an den vorgesehenen Plätzen abzustellen.

3.
Ab 7.30 Uhr können sich die Schüler in das Klassenzimmer begeben, in dem sie in der 1. Stunde Unterricht haben. Schüler, die Fachraumunterricht haben, verbleiben bis 7.45 Uhr im Aufenthaltsbereich.

4.1.
In Pausen (auch der Mittagspause) und Hohlstunden dürfen Schüler das Schulgelände nicht verlassen. In Hohlstunden halten sich die Schüler in der alten Aula auf.

4.2.
Die Fünf-Minuten-Pause dient der Vorbereitung auf die nächste Stunde.

4.3.
In den Pausen um 9.20 Uhr und 11.15 Uhr verlassen alle Schüler unaufgefordert die Schulgebäude. Pausenflächen sind:
der Platz vor den Pavillons: nur für Grundschule (Klasse 1/2) der Innenhof mit Kletterfelsen: Klassen 3/4 und 5/6 (7) der neue Pausenhof: Klassen 7 - 10
Bei extremen Witterungsverhältnissen wird der Aufenthaltsbereich im Mittelbau als Pausenfläche genutzt. Die Entscheidung trifft die im Aufsichtsplan vorgesehene Lehrkraft.

4.4
In der Mittagspause stehen Schülern, die Nachmittagsunterricht haben, Aufenthaltsräume zur Verfügung. Klassenzimmer und Gänge dürfen in dieser Zeit nicht belegt werden. Das Schulgelände darf in der Mittagspause nur mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten verlassen werden.

5.
Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn eine Klasse noch ohne Lehrkraft sein, so verständigt der Klassensprecher das Rektorat.

6.
Das Betreten von Fach- und Sammlungsräumen und der Transport von AV-Geräten erfolgt nur in Anwesenheit von Lehrkräften.

7.
Die Schulgebäude sind montags - freitags von 7.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.

8.
Für Schüler ausdrücklich nicht gestattet sind: Das Sitzen und Liegen auf Gängen und Treppen, Rauchen, Alkoholkonsum u. ä., Schneeballwerfen, Kaugummi kauen und das Mitbringen von Spraydosen und Zerstäubern. Die Mitnahme offener Getränke in das Schulgebäude ist nur bei mehrstündigen Klassenarbeiten gestattet.

9.
Schule und Schulträger haften nicht für den Verlust von Kleidungsstücken, Wertgegenständen usw., durch Zusatzversicherungen können Risiken abgedeckt werden. Auskünfte erteilt das Rektorat.

10.
Klassenzimmer und Fachräume sind, wenn in ihnen kein Unterricht stattfindet, zu verschließen.

Stand 09.14

Für Schüler/innen

Freizeittreffs