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Die Aufnahme der Kinder in die Betreuung richtet sich nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung, sowie der familiären Situation (Berufstätigkeit, Geschwisterkind, Alleinerziehende). Anmeldungen für 5 Tage haben Vorrang. Einen Bescheid über die Aufnahme erhalten die Erziehungsberechtigten Anfang Juni des Jahres.Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Betreuung.