Beratungsstellen im Enzkreis

Es gibt zwei Beratungsstellen für den westlichen und südlichen Enzkreis in Pforzheim und für den östlichen Enzkreis in Mühlacker. Dort beraten, begleiten und unterstützen wir Sie zu verschiedenen Fragen und Lebenslagen. Unsere Beratungsangebote sind kostenfrei, vertraulich und selbstverständlich auf Wunsch auch anonym. Kommen Sie auf uns zu, wir vereinbaren gerne einen persönlichen Termin. Mit Ihnen suchen wir nach neuen Möglichkeiten, mit Problemen umzugehen, wenn die alten sich als untauglich erwiesen haben. Wir unterstützen Sie mit unserem Fachwissen, wenn Sie unsicher sind. Betrachtet man Krisen als etwas, was in jede Entwicklung gehört, dann kann man darin Chancen zur Veränderung sehen. Nach Ihrer Anmeldung passiert grundsätzlich nichts, was Sie nicht wollen. Wir sind keine raffinierten Beeinflusser, keine Alleswisser, keine Menschen, die Ihnen Ihr Problem abnehmen. Wir erziehen weder die Eltern noch ihr Kind. Unsere Beratung ist grundsätzlich kostenfrei und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Leiter der Beratungsstelle ist Dipl. Psych. Thomas Gustorff.

Sprechzeiten und Kontaktdaten der Beratungsstelle
Sie erreichen uns am besten vormittags von 9:00 - 12:00 Uhr und nachmittags von 13:00 - 17:00 Uhr (außer Freitagnachmittag). Zu den übrigen Zeiten ist unser Sekretariat nicht besetzt. Sie können uns jedoch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder uns über Fax und E-Mail erreichen.

Hohenzollernstr. 34 (1. Stock), 75177 Pforzheim | Adresse in google maps
Telefon 07231 308-70, Telefax 07231 308-9798

Im Internet: Beratungsstellen im Enzkreis


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Außensprechstunden in Heimsheim

Alle 14 Tage dienstags nachmittags wird in Heimsheim in der Zehntscheune (Schlosshof 16) eine Außensprechstunde angeboten. Termine dazu können über unsere Beratungsstelle Pforzheim oder das Schulsekretariat der Ludwig-Uhland-Schule Heimsheim (Telefon 07033 53920) vereinbart werden.

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Jugendamt Enzkreis

Wir beim Jugendamt informieren, beraten und unterstützen Familien, Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche und Alleinstehende in vielen Fragen des täglichen Alltags und vermitteln notwendige Hilfen.

Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim | Adresse in google maps
Telefon 07231 308-9275, Telefax 07231 308-9651
Im Internet: Jugendamt Enzkreis

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Schulpsychologische Beratungsstelle

Staatliches Schulamt Pforzheim
Maximilianstr. 46 (3. OG), 75172 Pforzheim | Adresse in google maps
Telefonische Terminvereinbarung: 07231 6057-311

Im Internet: Schulpsychologische Beratungsstelle


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Jugend- und Drogenberatungsstelle, zuständig für Pforzheim und den Enzkreis

Zu uns können Jugendliche und Erwachsene kommen, die:
•  suchtgefährdet oder abhängig von illegalen Drogen und Alkohol sind
•  unter Essstörungen oder Spielsucht leiden
•  Angehörige oder Freunde mit Suchtproblemen haben
•  sich über Suchtmittel informieren wollen

Die Beratung ist kostenlos und die Mitarbeiter/innen haben Schweigepflicht !

DROBS - Drogenberatungsstelle
Schießhausstr. 6, 75173 Pforzheim | Adresse in google maps
Telefon 07231 922770, Telefax 07231 9227722
Im Internet: Jugend & Drogenberatungsstelle

Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do. 9:00-12:30 und 14:00-18:00 Uhr
Mi. 14:00 - 19:00 Uhr
Fr. 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung


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Bildungs- und Teilhabepaket

Was ist das Bildungspaket?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen sollen nicht wegen ihrer finanziellen Situation bezüglich ihrer Bildung benachteiligt beziehungsweise von der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in unserer Gesellschaft ausgeschlossen sein. Aus diesem Grund wurde das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Das Bildungspaket fördert und unterstützt bedürftige Kinder und Jugendliche. Es ermöglicht ihnen unter anderem die Teilhabe an soziokulturellen Angeboten wie Mitgliedschaft im Sportverein, Musikunterricht, Freizeiten sowie gezielte Unterstützung durch Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist.

Voraussetzungen
Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die laufende Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII beziehen, für die Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz bezahlt und/oder für die Wohngeld gewährt wird. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind. Die übrigen Leistungen können bis zur Vollendung 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine Kindertageseinrichtung bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird.

Leistungsanspruch
Bitte beachten Sie, dass für jedes Kind, jeden Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ein gesonderter Antrag zu stellen ist.

•  Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten von Schule und Kita
Hier werden die tatsächlichen Kosten, zum Beispiel der Eintritt in ein Museum oder der Schullandheimaufenthalt übernommen.

•  Schulbedarf
Der Betrag von 100 Euro wird bewilligt, um den persönlichen Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder den Schulranzen zu beschaffen. 70 Euro werden am 1. August und 30 Euro am 1. Februar jeden Jahres ausgezahlt. Sind Sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder XII, erhalten Sie diese Leistung ohne Antrag.

•  Zuschuss zur Schülerbeförderung
Er wird bezahlt für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

•  Lernförderung
Die notwendige Lernförderung wird übernommen, wenn ohne den Nachhilfeunterricht die Versetzung gefährdet wäre. Die Lernförderung kann in der Schule oder außerhalb der Schule stattfinden. Der Förderbedarf wird durch die Lehrerinnen und Lehrer festgestellt und bescheinigt.

•  Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort
Möchte Ihr Kind an der Mittagsverpflegung seiner Schule, seiner Kita oder seines Hortes teilnehmen, dann erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten. Es muss aber ein Eigenanteil von 1,00 EUR pro Mittagessen erbracht werden.

•  Leistungen für die Teilhabeam sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Unter die Teilhabeleistungen fallen beispielsweise Beiträge für Musikunterricht, Mitgliedschaft in einem Verein, oder die Teilnahe an einer Freizeit. Hierfür werden monatlich 10,00 EUR zur Verfügung gestellt, also maximal bis zu 120,00 EUR im Jahr.



Verfahrenablauf

Für die Inanspruchnahme der Leistungen von Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Dem Antrag müssen die entsprechenden Nachweise beigefügt werden (je nach Art der beantragten Leistungen). Der Antrag ist beim Landratsamt Enzkreis, Jobcenter, einzureichen.

Wer ist zuständig?
Jobcenter Enzkreis
Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim | Adresse in google maps
Telefon 07231 308-0, Telefax 07231 308-9487

Formulare
•  Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Im Internet: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

•  Bestätigung der Schule über Lernförderbedarf
Im Internet: Bestätigung der Schule über Lernförderbedarf

•  Anlage zum Antrag auf Leistungen für die Schülerbeförderung
Im Internet: Anlage zum Antrag auf Leistungen für die Schülerbeförderung



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