Organisatorisches

Infos zum Hort

Die Aufnahme der Kinder in die Betreuung richtet sich nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung, sowie der familiären Situation (Berufstätigkeit, Geschwisterkind, Alleinerziehende). Einen Bescheid über die Aufnahme erhalten die Erziehungsberechtigten Anfang Juni des Jahres.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Betreuung.

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